Rechtsanwälte und Fachanwälte Essen

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Guntermann Rechtsanwälte in Essen

23.01.2008

Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach Ausbildung oder Studium

Die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist nur einmal im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium nach § 14 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG möglich.

 
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