Rechtsanwälte und Fachanwälte Essen

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Guntermann Rechtsanwälte in Essen

01.02.2008

Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

Ein unbefristet teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wird durch die Befristung einer Arbeitszeiterhöhung regelmäßig nicht unangemessen benachteiligt, wenn die Befristung auf Umständen beruht, die die Befristung eines Arbeitsvertrages insgesamt rechtfertigen könnte.
 
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